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   BVerwG, 30.04.1962 - II C 109.60   

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BVerwG, 30.04.1962 - II C 109.60 (https://dejure.org/1962,687)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1962 - II C 109.60 (https://dejure.org/1962,687)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1962 - II C 109.60 (https://dejure.org/1962,687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Ruhegehalts - Vorliegen eines Dienstunfalls - Wahrung der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Ansprüche - Unfallfürsorge aus Billigkeitserwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1963, 182
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1962 - II C 109.60
    Das Berufungsgericht hat somit ohne Rechtsirrtum festgestellt, daß der Kläger die in § 150 Abs. 1 BBG vorgesehene Anmeldefrist für den Unfallfürsorgeanspruch versäumt hat (vgl. hierzu auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - [Buchholz 234 Nr. 3 zu § 29 G 131]).
  • BVerwG, 08.07.1959 - IV C 250.57
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1962 - II C 109.60
    Die Revision übersieht anscheinend, daß die Verpflichtung eines Gerichts, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, dort endet, wo die Partei selbst ihrer Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts nicht nachkommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1959 - BVerwG IV C 250.57 - [NJW 1959, 2134] und Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juni 1958 - BVerwG IV ZR 45.58 -).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen -

    Der Ablauf der Frist bewirkt ohne weiteres den Eintritt des vom Gesetz vorgesehenen Rechtsnachteils, den der Dienstherr zu beachten hat und der seiner Disposition und der der Gerichte entzogen ist (vgl. das Urteil vom 30. April 1962 - BVerwG 2 C 109.60 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 2 ZBR 1963, 182] zu den Fristen des § 150 BBG und das Urteil vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 22.78 - [Buchholz 232.5 § 5 BeamtVG Nr. 2] zu der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 4 BeamtVG).

    Die Erstattungsverweigerung des Dienstherrn unter Berufung auf den Fristablauf kann sich zwar in Ausnahmefallen als ein Verstoß gegen den auch das öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben erweisen (vgl. die Urteile vom 30. April 1962 - BVerwG 2 C 109.60 - [a.a.O.] vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 15.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 18 = ZBR 1968, 119] und vom 4. Mai 1972 - BVerwG 2 C 2.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 39 = DÖD 1973, 8]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20

    Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers;

    Es bedarf weiterer Angaben, aus denen unmissverständlich - wenn auch vielleicht nur konkludent - hervorgeht, dass es sich um die Anzeige einer Berufskrankheit im beamtenversorgungsrechtlichen Sinne handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1962 - II C 109.60 -, ZBR 1963, 182; Weinbrenner, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht, BeamtVG § 45 Rn. 24 ; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, § 45 BeamtVG Rn. 5 ; Plog/Wiedow, BBG, § 45 BeamtVG Rn. 21 ).
  • BVerwG, 30.09.1970 - VI B 66.69

    Pflicht der Behörde zum Hinweis auf die Anmeldepflicht von

    Auch eine Abweichung von dem Urteil vom 30. April 1962 - BVerwG II C 109.60 (Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 2) liegt, wie sich aus diesem Urteil ergibt, nicht vor.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 2 A 10579/91

    Beihilfeberechtigter Ruhestandsbeamter; Krankhafter Alkoholismus; Beihilfeantrag;

    Gleichwohl kann sich die Berufung auf den Ablauf einer Ausschlußfrist im Einzelfall ausnahmsweise als ein Verstoß gegen den auch im öffentlichen Recht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben darstellen und damit als unzulässige Rechtsausübung erweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. April 1962, Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 2 = ZBR 1963, 182; vom 12. Oktober 1967, Buchholz 238.90 Nr. 18 = ZBR 1968, 119; vom 08. Februar 1974, Buchholz 451.551 Nr. 4 und vom 21. April 1982, BVerwGE 65, 197, 201 = ZBR 1982, 281, 282; BayVerfGH, Entscheidung vom 28. März 1973, VRspr.
  • BVerwG, 01.08.1985 - 2 B 34.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beachtung von

    Davon, daß die Anmeldefrist des § 150 Abs. 1 BBG auch bei meist durch längere schädliche Einwirkungen und nicht durch ein plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis hervorgerufenen Krankheiten anzuwenden ist, ist im übrigen auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als selbstverständlich ausgegangen (vgl. Urteil vom 30. April 1962 - BVerwG 2 C 109.60 - <DÖD 1962, 195, 196>; vgl. auch Beschlüsse vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - und vom 1. August 1983 - BVerwG 2 B 9.82 -).
  • BVerwG, 26.08.1965 - II C 153.62

    Rechtsmittel

    Im Hinblick auf diese im Gesetz ausdrücklich angeführten Ausnahmetatbestände, für welche der Gesetzgeber übrigens auch Anmeldefristen gesetzt hat, hat der erkennende Senat schon in seinemUrteil vom 30. April 1962 - BVerwG II C 109.60 - in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 10, 88 ff.) die Frage verneint, ob ein Berechtigter sich nach Ablauf der Ausschlußfrist gegenüber der Ausschlußfristvorschrift und ihren für ihn nachteiligen Folgen mit Erfolg auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen kann, wenn sein Anspruch auf Dienstunfallversorgung - abgesehen von der Versäumung der Ausschlußfrist - offensichtlich begründet ist; er hat sich dabei von der Erwägung leiten lassen, daß der Gesetzgeber auch zweifelsfreie Ansprüche nach Ablauf der Frist hat ausschließen wollen.
  • BVerwG, 27.06.1966 - VI C 114.63

    Rechtsmittel

    Sie endet ferner, wo die auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte prozessuale Mitwirkungspflicht der Beteiligten einsetzen muß (vgl. Urteile vom 30. April 1962 - BVerwG II C 109.60 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 VwGO Nr. 21 = DÖV 1963 S. 886 = VerwRspr.
  • BVerwG, 31.03.1976 - III B 7.74

    Anspruch auf Vertagung - Mitwirkungspflicht des Klägers an der

    Die Verpflichtung des Gerichts, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, endet dort, wo der Kläger selbst seiner Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts nicht nachgekommen ist (Urteil vom 30. April 1962 - BVerwG II C 109.60 - Urteil vom 16. September 1974 - BVerwG III C 123.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 37]).
  • BVerwG, 16.01.1969 - II C 11.65

    Voraussetzungen für die Schutzwürdigkeit von Vertrauen bezüglich der

    In diesem Zusammenhang verkennt die Revision, daß die Prozeßbeteiligten trotz der im Verwaltungsprozeß herrschenden Untersuchungsmaxime verpflichtet sind, an der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts mitzuwirken (vgl. Urteil des Senats vom 30. April 1962 - BVerwG II C 109.60 - [DÖD 1962 S. 195] mit weiteren Hinweisen), und daß deshalb von ihnen ohne weiteres, d.h. ohne ausdrückliche Aufforderung, die rechtzeitige und vollständige Behauptung der Tatsachen erwartet werden darf, deren Rechtserheblichkeit sie auch ohne Hinweis des Gerichts erkennen können.
  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 9.82

    Unfallfürsorgeansprüche nach einem Dienstunfall

    Der beschließende Senat hat dies zumal bei Krankheiten angenommen, die meist nicht durch ein plötzliches zeitlich und örtlich bestimmbares Ereignis, sondern durch längere schädliche Einwirkungen hervorgerufen werden (vgl. Urteil vom 30. April 1962 - BVerwG 2 C 109.60 - [DÖD 1962, 195, 196]).
  • BVerwG, 06.07.1971 - IV CB 45.70

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Aufklärungsmangels

  • VG München, 10.09.2015 - M 17 K 14.3313

    Erlöschen des Anspruchs auf Trennungsgeld

  • VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 1 K 11.00685

    Für eine Erkrankung, die später als 10 Jahre nach dem behaupteten Unfallereignis

  • BVerwG, 14.03.1968 - VI B 34.67

    Voraussetzungen für die Anmeldung von Ansprüchen auf Unfallfürsorge -

  • BVerwG, 23.06.1967 - II B 24.66

    Schädigungen des vegetativen Nervensystems als Spätfolgen von Unfällen -

  • VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 1 K 10.01571

    Dienstunfallfürsorge; Versäumung der Ausschlussfrist des § 45 Abs. 1 BeamtVG

  • VG Saarlouis, 22.03.2011 - 2 K 474/10

    Anerkennung eines während einer Sanatoriumsbehandlung erlittenen Unfalls als

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